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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 24/2025
Neues aus dem Rathaus
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Zusammenfassung der Sitzung

des Brand- und Katastrophenschutzausschusses der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen vom 03.04.2025

Satzungsänderung zur Feuerwehrgebührenregelung

In der jüngsten Sitzung des Brand- und Katastrophenschutzausschusses der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen wurde einstimmig die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat ausgesprochen, die Anlage zu § 5 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr zu ändern. Anlass war ein gerichtlicher Hinweis, wonach der bisher verwendete pauschale Stundenlohn für Feuerwehrangehörige bei kostenpflichtigen Einsätzen nicht eindeutig in der Satzung verankert war.

Zukünftig wird der aktuell geltende Stundensatz von 43,98 Euro fest in der Satzungsanlage ausgewiesen.

Vorstellung Grundlagen Bedarfsplan + LBKG Novelle

Wehrleiter Andreas Roth stellte die Grundlagen eines Feuerwehrbedarfsplans im Zusammenhang mit der LBKG-Novelle vor. Eine externe Beauftragung wird zunächst zurückgestellt, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen klarer sind.

CDU-Antrag zur externen Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans

Ein Antrag der CDU-Fraktion zur Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans wurde nach erster Vorstellung vertagt. Aufgrund der noch ausstehenden Novelle des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) wurde zunächst von einer Beauftragung abgesehen. Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, einen Kostenvoranschlag für die externe Erstellung einzuholen.

Sachstand/Ausblick - Beschaffungen, Fahrzeuge, Gerätehäuser

Die neuen Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) für die Ortswehren Erbach, Mutterschied und Niederkumbd sind bereits im Einsatz. Für das Feuerwehrgerätehaus in Oppertshausen wurde eine Übergangslösung mit Umkleidecontainern umgesetzt. Die Kosten hierfür betragen rund 22.000 Euro.

Nach Genehmigung des Haushalts ist die Anschaffung einer neuen Kompressoranlage für die Atemschutzwerkstatt Simmern geplant. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 50.000 Euro, wobei sich der Kreis zu einem Drittel beteiligen wird.

Mit der anstehenden Novellierung des LBKG ist eine Umstellung auf pauschalisierte Fördermittel geplant. Fördermittel sollen künftig auf Basis von Fläche und Einwohnerzahl der Kommune vergeben werden. Voraussetzung ist die Erstellung eines alle fünf Jahre fortzuschreibenden Bedarfs- und Entwicklungsplans.

Am Standort Rheinböllen besteht laut Ausschuss dringender Handlungsbedarf. Die aktuelle bauliche Situation des Gerätehauses ist unzureichend. Aufgrund ungünstiger Lage und wirtschaftlicher Aspekte wird eine Sanierung als wenig sinnvoll eingeschätzt. Das Thema wurde bereits im Stadtrat Rheinböllen angesprochen.

Sitzungsunterlagen und Protokolle der öffentlichen Sitzungen können jederzeit unter dem folgenden Link oder dem QR-Code eingesehen werden. https://simmern.gremien.info/