Sitzungsunterlagen und Protokolle der öffentlichen Sitzungen können jederzeit unter dem folgenden Link oder dem QR-Code eingesehen werden. https://simmern.gremien.info/
Tagesordnungspunkt 1: Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes; Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für die VGW AöR
Der Verwaltungsrat hat einstimmig beschlossen, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten auf den jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen zu übertragen. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes. Die Zusammenarbeit wird durch einen entsprechenden Vertrag geregelt.
Tagesordnungspunkt 2: Sachstand Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Verbandsgemeindewerke
Der Verwaltungsrat wurde über den aktuellen Stand der Planungen für ein neues Verwaltungs- und Betriebsgebäude informiert. Die Werke sehen verschiedene Einsparmöglichkeiten vor, darunter eine kleinere Lagerhalle, den Verzicht auf zusätzliche Archivflächen, eine bedarfsgerecht dimensionierte Photovoltaikanlage sowie den Wegfall eines Waschplatzes für Fahrzeuge. Eine überarbeitete Planung mit aktualisierter Kostenschätzung wird im Juni erwartet.
In der Diskussion wurden auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten angesprochen. Vertreter der CDU-Fraktion regten an, gemeinsame Lösungen mit der Verbandsgemeindeverwaltung zu prüfen. Andere Ratsmitglieder verwiesen auf bereits getroffene Entscheidungen zugunsten eines Neubaus und warnten vor weiteren Verzögerungen. Zudem soll die mögliche Auswirkung eines Neubaus auf die Gebührenentwicklung untersucht und dem Gremium vorgestellt werden.
Tagesordnungspunkt 3: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.05.2026
Die CDU-Fraktion hatte vorgeschlagen, die derzeit von der Kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft genutzten Räume im Rathaus Rheinböllen als Interimslösung für die Verbandsgemeindewerke zu nutzen. Die Werke machten jedoch deutlich, dass die vorhandenen Flächen den Bedarf nicht decken und eine Aufteilung der Verwaltung auf mehrere Standorte organisatorische Nachteile mit sich bringen würde.
Im Verlauf der Beratung wurden weitere Möglichkeiten zur Entlastung der Raumsituation diskutiert. Schließlich zog die CDU-Fraktion ihren Antrag zurück. Ein Beschluss wurde daher nicht gefasst.
Tagesordnungspunkt 4: Aufnahme von Darlehen für Investitionen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Zur Finanzierung geplanter Investitionen beschloss der Verwaltungsrat einstimmig die Aufnahme von Darlehen in Höhe von insgesamt 5,5 Millionen Euro. Davon entfallen 2,5 Millionen Euro auf die Wasserversorgung und 3 Millionen Euro auf die Abwasserbeseitigung. Die Mittel dienen insbesondere der Finanzierung von Maßnahmen zur Erneuerung und Erweiterung der Infrastruktur.
Tagesordnungspunkt 5: Mitteilungen und Anfragen
Die Verbandsgemeindewerke informierten über Projekte zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung. Neben der geplanten Verbundleitung zum Zweckverband Rhein-Hunsrück Wasser werden derzeit Anträge für sieben Erkundungsbohrungen im Soonwald vorbereitet. Die Bohrungen sollen Aufschluss darüber geben, ob zusätzliche Grundwasservorkommen wirtschaftlich erschlossen werden können.
Darüber hinaus wurde gemeinsam mit benachbarten Wasserversorgern eine Studie zur Untersuchung möglicher weiterer Wassergewinnungsstandorte im Bereich der Glashütter Wiesen in Auftrag gegeben. Die Erschließung neuer Wasserressourcen ist Teil der langfristigen Strategie zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Region.
Tagesordnungspunkt 5.1: NIS2-Richtlinie – Betroffenheit der Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen AöR
Der Verwaltungsrat wurde über die Auswirkungen der neuen europäischen NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit informiert. Aufgrund ihrer Tätigkeiten in den Bereichen Wasser, Abwasser und Energie gelten die Verbandsgemeindewerke als „wichtige Einrichtung“ und unterliegen damit umfangreichen Anforderungen an die Informationssicherheit.
Die Werke haben sich bereits fristgerecht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registriert. Nun sollen die konkreten Anforderungen, der notwendige Umsetzungsaufwand sowie die daraus resultierenden Kosten ermittelt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung der neuen Vorgaben erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen binden wird.