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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 27/2023
Amtliche Mitteilungen aller Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Gemeinde Biebern für die Jahre 2023 / 2024 vom 30.06.2023

für die Jahre 2023 / 2024 vom 30.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises Simmern, vom 22.06.2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

529.110,00 Euro

529.550,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

520.920,00 Euro

495.010,00 Euro

das Jahresergebnis auf

9.190,00 Euro

35.540,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2023

2024

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

31.830,00 Euro

58.160,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

96.000,00 Euro

96.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf

96.000,00 Euro

96.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

-128.830,00 Euro

-155.160,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

beläuft sich auf  —  0,00 Euro.

§ 4 Steuersätze

2023

2024

Steuersätze für die Gemeinde werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

60 Euro

60 Euro

- für den zweiten Hund

80 Euro

80 Euro

- für jeden weiteren Hund

100 Euro

100 Euro

für gefährliche Hunde werden die Steuersätze wie folgt festgesetzt:

- für den ersten gefährlichen Hund

240 Euro

240 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

300 Euro

300 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

480 Euro

480 Euro

§ 5 Gebühren und Beiträge

Privatrechtlich geregelte Benutzungen:

Gemeindehaus:

Nutzungsgebühr:

2023

2024

Einwohner

Saal mit Küche, ganzer Tag

140,00 Euro

140,00 Euro

Saal mit Küche, halber Tag

75,00 Euro

75,00 Euro

Sitzungsraum mit Küche, ganzer Tag

60,00 Euro

60,00 Euro

Sitzungsraum mit Küche, halber Tag

40,00 Euro

40,00 Euro

Auswärtige

Saal mit Küche, ganzer Tag

230,00 Euro

230,00 Euro

Saal mit Küche, halber Tag

120,00 Euro

120,00 Euro

Sitzungsraum mit Küche, ganzer Tag

105,00 Euro

105,00 Euro

Sitzungsraum mit Küche, halber Tag

65,00 Euro

65,00 Euro

Zuzüglich:

Stromkosten (0,75 €/KW) und Reinigung 20,00 € je Stunde (nach Aufwand).

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 2.073.064,55 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.077.294,55 Euro und zum 31.12.2023 2.086.484,55 Euro.

Biebern, den 30.06.2023
Marco Schömehl
Ortsbürgermeister

Hinweis

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.06.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 10.07.2023 bis einschließlich Dienstag, den 18.07.2023 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 108, öffentlich aus.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Biebern, den 30.06.2023
Marco Schömehl
Ortsbürgermeister