Die Ortsgemeinderäte zahlreicher Ortsgemeinden sowie die Stadträte der Städte Rheinböllen und Simmern/Hunsrück haben in ihren Ratssitzungen Beschlüsse über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Simmern/Hunsrück und das Landgericht gefasst.
Diese Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit von
Montag, 17.07.2023 – Freitag, 21.07.2023
zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
im Dienstzimmer der/des jeweiligen Stadt-/Ortsbürgermeister*in
sowie
während der Öffnungszeiten des Rathauses Simmern
beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Zimmer Nr. 206, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch bei der/dem Stadt-/Ortsbürgermeister*in oder beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus den §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.