Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Erbach findet am Donnerstag, dem 25. Juli 2024 um 19.00 Uhr im kleinen Saal des Gemeindehauses statt.
| Öffentliche Sitzung | |
| Tagesordnung: | |
| 1. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder |
| 2. | Verpflichtung der Ratsmitglieder nach § 30 Abs. 2 GemO |
| 3. | Vorschlag zur Terminfestsetzung der Wiederholungwahl (Neuwahl) der/des Ortsbürgermeister/in |
| 4. | Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten |
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| a. Erste/r Beigeordnete/r |
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| b. Weitere/r Beigeordnete/r |
| 5. | Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
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| a. Erste/r Beigeordnete/r |
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| b. Weitere/r Beigeordnete/r |
| 6. | Wahl eines Rechnungsprüfungsausschusses |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
In letzter Zeit erreichen immer wieder Beschwerden über Hundekot, der in privaten und öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, Straßen und Gehwegen hinterlassen wird. Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch ein Ärgernis, wenn man hineintritt. Kinder, die in verunreinigten Sandkästen spielen, sind den Bakterien und Krankheitserregern ausgesetzt.
Als verantwortungsbewusster Hundehalter oder Hundeführer sollten Sie im Interesse der Allgemeinheit darauf achten, wo ihr Hund sein „Geschäft“ verrichtet. So lassen leider Hundehalter oder Hundeführer nicht nur in den öffentlichen Grünflächen der Ortslage, sondern auch vermehrt im Garten des Nachbarn, entlang der Gehwege und Nebenstraßen der Ortslage ihre Hunde die Notdurft verrichten, ohne sich um die Beseitigung zu kümmern.
Hierzu sind jedoch die Hundehalter oder Hundeführer nach den Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung, die die Verbandsgemeinde zum 01. Januar 2021 erlassen hat, verpflichtet. Sollte trotzdem einmal ein Malheur passiert sein, dann beseitigen sie bitte unverzüglich die Verunreinigung. Verhalten sie sich ordnungsgemäß; sorgen sie dafür, dass niemand durch Hundekot belästigt oder geschädigt wird!
Um Ärger wegen Hundekot oder Verschmutzung durch Hunde zu vermeiden, werden Hundehalter bzw. Hundeführer gebeten, ihrer Verpflichtung nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass der Hund seine Notdurft nicht im Bereich der öffentlichen oder privaten Wege und Anlagen verrichtet, oder aber, dass die Verschmutzung unverzüglich beseitigt und der Hundekot mitgenommen und privat ordnungsgemäß entsorgt wird.
Auch die Pferdebesitzer sind nach der Gefahrenabwehrverordnung dazu verpflichtet Verunreinigungen auf Straßen, Gehwegen und Anlagen sofort zu beseitigen.
Der Glasfaserausbau in der Gemeinde schreitet voran. Digitale Netzdokumentation im Vorbeifahren in der 29. + 30. KW
| • | Westnetz digitalisiert Infrastruktur mit modernem Kamerafahrzeug |
| • | Planung Glasfaserausbau in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen |
In der Gemeinde ist in der Kalenderwoche 29 und 30 ein besonderes Fahrzeug der Westnetz im Einsatz: Ein Kia Niro mit rein elektrischem Antrieb und einem smarten optischen Messsystem fährt das Gemeindegebiet ab, um die Glasfasertrassen digital zu erfassen.
Peter Klingels, Teamleiter Assetnahe Aufgaben im Regionalzentrum Rhein-Nahe-Hunsrück der Westnetz, erklärt: „Mit dem sogenannten Mobile Mapping sind wir jetzt noch schneller und detaillierter in unserer Maßnahmenplanung. Die Fotos liefern neben dem optischen Zustand der Umgebung wichtige Geodaten. Unter anderem können wir in den Fotos später auch Entfernungen messen. Das hilft uns bei der Planung und dem Bau von Versorgungsleitungen und der Verlegung von Glasfaserkabeln. Wichtig zu wissen: Personen und Autokennzeichen werden selbstverständlich unkenntlich gemacht. Die gespeicherten Daten sind nur für unsere Planungsabteilung einsehbar.“ Das Mobile Mapping wird in den Kommunen für die Vermessung und Planung der neuen Glasfasertrassen eingesetzt. Westnetz wird im Auftrag der Westconnect das Glasfasernetz in den Kommunen errichten.
Durch das Mobile Mapping-Verfahren kann mit geringem Aufwand der sichtbare Zustand der Infrastruktur detailliert abgebildet werden. Das ist praktisch und zeitsparend, denn bisher mussten die Westnetz-Mitarbeitenden die Versorgungstrassen deutlich aufwendiger aufnehmen. Das Mobile Mapping liefert beim Befahren automatisch Fotos und weitere wichtige Informationen über eine Strecke.
Ein Westnetz-Kamerafahrzeug ist aktuell für die Netzdokumentation und das Vermessen der geplanten Glasfasertrassen in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen im Einsatz.
Ortsbürgermeister Paul Schirra, Gartenstr. 11, Tel. 06764/669 Mobil: 0171/9385591
Email: ortsbuergermeister@erbach-hunsrueck.de
Weitere Informationen zur Vermietung des Grillplatzes finden Sie in der Benutzungsordnung unter:
http://www.erbach-hunsrueck.de/Gemeinde/Grillplatz/Grillplatz.htm
Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates können im Internet unter www.erbach-hunsrueck.de/Gemeinde/Niederschriften/Niederschriften.htm eingesehen werden.
Der Baum- und Strauchschnittplatz in Rheinböllen ist zur Entsorgung von Gartenabfällen zu nachfolgenden Terminen geöffnet und steht den Bürgerinnen und Bürgern von Erbach zu den nachfolgenden Öffnungszeiten zur Verfügung.
Mittwoch von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag von 17.00 Uhr – 19.00 Uhr
Samstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Angeliefert werden können nachfolgende Abfälle:
Rasen-, Baum- und Strauchschnitt Laub und Vertikutiergut, Rosenschnitt und
Topfpflanzen ohne Erde. Hunsrücker Häcksel wird kostenlos abgegeben. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Platzwartes.
Ich bin unter nachfolgenden Telefonnummern zu erreichen:
Tel. 06764 / 669, Mobil 0171 / 9385591
E-Mail: erbach@sim-rhb.de
oder ortsbuergermeister@erbach-hunsrueck.de.