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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 29/2026
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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1. Nachtragshaushaltssatzung des Forstzweckverbandes Rheinböllen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 10.07.2026

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Rheinböllen vom 30.12.1985 in der jeweils geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die, nachdem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises mit Schreiben vom 10.07.2026 als zuständige Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

gegenüber bisher Euro

verändert um Euro

nunmehr festgesetzt auf Euro

1. im Ergebnishaushalt 2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

429.530,00 €

0,00 €

429.530,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

429.530,00 €

0,00 €

429.530,00 €

das Jahresergebnis auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

1. im Ergebnishaushalt 2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

435.080,00 €

-32.210,00 €

402.870,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

435.080,00 €

-32.210,00 €

402.870,00 €

das Jahresergebnis auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2. im Finanzhaushalt 2025

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

2.390,00 €

0,00 €

2.390,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.500,00 €

0,00 €

2.500,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf

-2.500,00 €

0,00 €

-2.500,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

110,00 €

0,00 €

110,00 €

2. im Finanzhaushalt 2026

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

530,00 €

0,00 €

530,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

+33.000,00 €

33.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

+33.000,00 €

33.000,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf

-0,00 €

+0,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

530,00 €

0,00 €

530,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2025

verändert um

nunmehr 

festgesetzt auf

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

 

2026

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird für das Jahr 2027 neu festgesetzt auf  —  0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf  —  0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2025

2026

162.210,00 Euro

160.967,00 Euro

§ 5 Umlage

Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht:

Nach der reduzierten Holzbodenfläche.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug -29.263,45 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt -29.263,45 Euro und zum 31.12.2025 -29.263,45 Euro.

Simmern, den 10.07.2026
Michael Boos, Verbandsvorsteher

Hinweis

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2026 angezeigt worden.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 20.07.2026, bis Dienstag, den 28.07.2026 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 108, öffentlich aus.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Simmern, den 10.07.2026
Michael Boos, Verbandsvorsteher