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Ausgabe 29/2026
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Simmern-Nord vom 16.07.1987 in der jeweils geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die, nachdem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises mit Schreiben vom 10.07.2026 als zuständige Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

nunmehr

gegenüber

festgesetzt

bisher

verändert um

auf

Euro

Euro

Euro

1. im Ergebnishaushalt 2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

184.930,00 €

0,00 €

184.930,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

184.930,00 €

0,00 €

184.930,00 €

das Jahresergebnis auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

1. im Ergebnishaushalt 2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

195.000,00 €

-720,00 €

194.280,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

195.000,00 €

-720,00 €

194.280,00 €

das Jahresergebnis auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2. im Finanzhaushalt 2025

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.500,00 €

0,00 €

3.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.500,00 €

0,00 €

3.500,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz.

aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz.

Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2. im Finanzhaushalt 2026

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

14.400,00 €

14.400,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

14.400,00 €

14.400,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz.

aus Investitionstätigkeit auf

-0,00 €

+0,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz.

aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2025

verändert um

nunmehr

 

 

 

festgesetzt auf

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

 

2026

verändert um

nunmehr

 

 

 

festgesetzt auf

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2025

2026

103.130,00 Euro

103.600,00 Euro

§ 5

Umlage

Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht:

Nach der reduzierten Holzbodenfläche.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug -29.263,45 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt -29.263,45 Euro und zum 31.12.2025 -29.263,45 Euro.

Simmern, den 10.07.2026
Michael Boos, Verbandsvorsteher

Hinweis

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.05.2026 angezeigt worden.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 20.07.2026, bis Dienstag, den 28.07.2026 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 108, öffentlich aus.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Simmern, den 10.07.2026
Michael Boos, Verbandsvorsteher