Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Simmern-Nord vom 16.07.1987 in der jeweils geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die, nachdem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises mit Schreiben vom 10.07.2026 als zuständige Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| nunmehr |
| gegenüber |
| festgesetzt |
| bisher | verändert um | auf |
| Euro | Euro | Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt 2025 | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 184.930,00 € | 0,00 € | 184.930,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 184.930,00 € | 0,00 € | 184.930,00 € |
| das Jahresergebnis auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 1. im Ergebnishaushalt 2026 | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 195.000,00 € | -720,00 € | 194.280,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 195.000,00 € | -720,00 € | 194.280,00 € |
| das Jahresergebnis auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt 2025 | |||
| der Saldo der ordentlichen | |||
| Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.500,00 € | 0,00 € | 3.500,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.500,00 € | 0,00 € | 3.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Ausz. | |||
| aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| der Saldo der Ein- und Ausz. | |||
| Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt 2026 | |||
| der Saldo der ordentlichen | |||
| Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 14.400,00 € | 14.400,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 14.400,00 € | 14.400,00 € |
| der Saldo der Ein- und Ausz. | |||
| aus Investitionstätigkeit auf | -0,00 € | +0,00 € | 0,00 € |
| der Saldo der Ein- und Ausz. | |||
| aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| erforderlich ist, wird festgesetzt für | |||
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| 2025 | verändert um | nunmehr |
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| festgesetzt auf |
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
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| 2026 | verändert um | nunmehr |
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| festgesetzt auf |
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 0,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
| 2025 | 2026 | |
| 103.130,00 Euro | 103.600,00 Euro |
Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht:
Nach der reduzierten Holzbodenfläche.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug -29.263,45 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt -29.263,45 Euro und zum 31.12.2025 -29.263,45 Euro.
Hinweis
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.05.2026 angezeigt worden.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 20.07.2026, bis Dienstag, den 28.07.2026 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 108, öffentlich aus.
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.