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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 3/2023
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Schöffen gesucht!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen (allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene; Vorschlag: Gemeinden) und Jugendschöffen (Vorschlag: Jugendhilfeausschuss) für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Für das Schöffenamt werden in unserer Verbandsgemeinde insgesamt ca. 70 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Simmern/Hunsrück und Landgericht Bad Kreuznach als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen, gesucht. Die Gemeinde-/Stadträte schlagen dabei doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Persönliche Voraussetzungen:

Sie müssen in der Gemeinde, die Sie vorschlägt, wohnhaft sein,

am Stichtag 01.01.2024 müssen Sie mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein,

wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Nicht wählbar sind Personen,

die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder

gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessierte bewerben sich verbindlich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.05.2023 beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück.

Mehr Informationen sowie das Bewerbungsformular erhalten Sie auf unserer Internetseite www.sim-rhb.de/schoeffenwahl oder beim Wahlamt der Verbandgemeinde, E-Mail: wahlamt@sim-rhb.de, Tel.: 06761 837-295

Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen wenden sich bitte an das Jugendamt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Tel.: 06761 82-500 (Herr Rüdesheim).