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Ausgabe 3/2024
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Rheinböllen für die Jahre 2023 / 2024 vom 10.01.2024

für die Jahre 2023 / 2024 vom 10.01.2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 95 ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Rheinböllen vom 30.12.1985 in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die, nachdem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises mit Schreiben vom 08.01.2024 als zuständige Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

388.430,00 Euro

438.350,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

388.430,00 Euro

438.350,00 Euro

das Jahresergebnis auf

0,00 Euro

0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2023

2024

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

5.770,00 Euro

5.110,00 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

7.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und

Ausz. aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

-7.000,00 Euro

der Saldo der Ein-

und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

-5.770,00 Euro

1.890,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Umlage

Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht:

Nach der reduzierten Holzbodenfläche.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 4,00 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 4,00 Euro und zum 31.12.2023 4,00 Euro.

Simmern, den 10.01.2024
Michael Boos
Verbandsvorsteher

Hinweis

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 22.01.2024 bis einschließlich Dienstag, den 30.01.2024 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 111, öffentlich aus.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Simmern, den 10.01.2024
Michael Boos
Verbandsvorsteher