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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 30/2022
Amtliche Mitteilungen aller Ortsgemeinden
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1. Änderung Bebauungsplan "Im Wurmberg"

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Neuerkirch hat in öffentlicher Sitzung am 13.07.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Wurmberg“ und die Einleitung des Verfahrens gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren beschlossen.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans soll eine Anpassung hinsichtlich der Anforderungen und der Anzahl der notwendigen Stellplätze erfolgen. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung werden nicht tangiert, die ehemals dargestellten Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.

2. Bekanntmachung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Als Verfahrensart soll ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ist abzusehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

3. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Im Wurmberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Neuerkirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit dem unter Punkt 4 dieser Bekanntmachung dargestellten Geltungsbereich angenommen und das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Im Wurmberg", bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, liegt in der Zeit vom Montag, 08. August 2022, bis einschließlich Freitag, 09. September 2022, beim Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/ Hunsrück, Zimmer 303 während der Dienststunden

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr,

Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr,

Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

öffentlich aus. Außerhalb der Dienststunden ist zusätzlich eine Einsicht nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen zum Verfahren sind zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eingestellt. Sie können unter der Adresse www.sim-rhb.de und anschließend über den Menüpunkt: Rathaus / Bürgerinfo / Bauleitpläne abgerufen und eingesehen werden.

Während der Offenlage können zu dem Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen schriftlich (auch per E-Mail unter der Adresse info@sim-rhb.de) oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück (wir empfehlen bei persönlicher Vorsprache eine vorherige Terminvereinbarung) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

4. Übersichtskarte zum Plangebiet

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Im Wurmberg"

Diese Übersichtskarte ist nicht verbindlich, sondern dient nur einer besseren Orientierung zu Lage und Standort der Planungsabsicht. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus der Planurkunde.

Simmern/Hunsrück, 18.07.2022 — Michael Boos
Verbandsgemeindeverwaltung — Bürgermeister
Simmern-Rheinböllen —