Der Rasen sprießt und muss gemäht werden, Bäume und Sträucher brauchen ihre Pflege und Holz wird verarbeitet. Zahlreiche Tätigkeiten im Garten sind mit Lärm verbunden und können zu Belästigungen der Nachbarschaft führen.
Um Ärger zu vermeiden ist es wichtig, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten.
Zu folgenden Zeiten ist der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten unzulässig:
| • | an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und |
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| von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie |
| • | an Sonn- und Feiertagen ganztägig. |
Das Betriebsverbot am Mittag gilt jedoch nicht für Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden.
Besonders lärmintensive Geräte wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler dürfen nur werktags zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.
Dies gilt auch für den gewerblichen Bereich.
In Industrie- und Gewerbegebieten gelten diese Betriebsverbote nicht.
Wir bitten um Beachtung im Sinne einer guten Nachbarschaft.