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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 32/2023
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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BEKANNTMACHUNG zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis(Anhörungsverfahren)

1. Die Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen haben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die gehobene Erlaubnis beantragt, entsprechend den vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen, Grundwasser zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu entnehmen.

Die beantragte Gewässerbenutzung soll die Entnahme von Grundwasser wie folgt zulassen:

Koordinatensystem: ETRS89, UTM, Zone 32

Die Erlaubnis soll erteilt werden für die Verwendung des entnommenen Wassers zur öffentlichen Wasserversorgung im Gebiet der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen.

Es wurden folgende Höchstentnahmemengen beantragt:

Brunnen 1 Horn:

12 m³/h,

288 m³/d,

70.000 m³/a

Brunnen 2 Horn:

12 m³/h

288 m³/d

70.000 m³/a

Brunnen Budenbach:

16 m³/h

384 m³/d

60.000 m³/a

Hierfür ist gemäß der §§ 8 bis 13, 15 und 16 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der §§ 16 und 108 Landeswassergesetz (LWG) vom 14.07.2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.04.2022 (GVBl. S. 118), die Durchführung eines Verfahrens nach § 108 LWG erforderlich.

Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 1c) in Verbindung mit §§ 45 Nr. 3, 92 Abs. 2 und 96 Abs. 1 LWG.

Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), Az. 323-V32-140-08 144-26118/2021, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus vom 14.08.2023 bis 14.09.2023 einschließlich bei den Verbandsgemeindewerken Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern, Dienstzimmer Nr. 110 während der Dienstzeiten:

Montag - Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr

2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 29.09.2023 einschließlich entweder bei der unter Nr. 2 genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Kurfürstenstraße 12 - 14, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

3. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

4. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung

können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,

kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

5. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.

Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Simmern/Hsr., den 04.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Thomas Meurer, 1. Beigeordneter