Marktstraße 13, 55494 Rheinböllen
So erreichen Sie uns:
Büro der Stadt Rheinböllen: — 06764/908610
— 0151 11680197
Stadtbücherei: — 06764/3232
E-Mail: — buergermeisterin@rheinboellen.info
— m.reinemann@rheinboellen.info
— buecherei@rheinboellen.info
Homepage: — www.rheinboellen.info
Soziale Netze: — communi App Stadt Rheinböllen
| Montag: | 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:30 - 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 10.00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | geschlossen |
| Montag, 18.08.2025 | 9.00 – 13.00 Uhr |
| Dienstag, 19.08.2025 | geschlossen |
| Mittwoch, 20.08.2025 | 14.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag, 21.08.2025 | 8.00 – 12.30 Uhr |
| Freitag, 22.08.2025 | geschlossen |
| Montag, 25.08.2025 | geschlossen |
| Dienstag, 26.08.2025 | geschlossen |
| Mittwoch, 27.08.2025 | geschlossen |
| Donnerstag, 28.08.2025 | 9.00 – 14.00 Uhr |
| Freitag, 29.08.2025 | geschlossen |
| Montag, 01.09.2025 | 9.00 – 14.00 Uhr |
| Dienstag, 02.09.2025 | 9.00 – 12.30 Uhr |
| Mittwoch, 03.09.2025 | 14.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag, 04.09.2025 | geschlossen |
| Freitag, 05.09.2025 | geschlossen |
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Die Protokolle der öffentlichen Stadtrat- und Ausschusssitzungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Rheinböllen im Rats- & Bürgerinformationssystem unter
https://www.rheinboellen.info/informationen/ratsinformationssystem und sind in der Communi App der Stadt Rheinböllen verlinkt.
Alles wird teurer, aber nicht bei uns!
Für nur 10,00 Euro Jahresbeitrag (Kinder: kostenlos) können Sie bei uns in die Welt der Bücher eintauchen. Wir haben für jeden Geschmack etwas dabei. Vom Krimi / Thriller über Bestseller bis hin zum romantischen Wohlfühlroman. Sie finden auch aktuelle Zeitschriften und Hörbücher. Für unsere jüngsten Leser*innen halten wir Bücher zum Vorlesen und Selberlesen sowie eine große Auswahl an Tonies und Spielen bereit. In unserer gemütlichen Kinderleseecke kann nach Herzenslust gestöbert werden.
Besuchen Sie uns auch unter www.bibkat/rheinboellen
Außerdem: Anmeldung und Beratung zur Onleihe
„Zuhause im Stadtteil“
Stadtteilbüro – Frau Nadja Hoffmann, Bacharacher Str. 11,
Tel. (06764) 30498 690, mobil 0160 601 4000,
E-Mail: Nadja.Hoffmann@sanktjosefshaus.de
Internet: www.zuhause-im-stadtteil.de
Das Projekt „Zuhause im Stadtteil“ in Rheinböllen möchte dazu beitragen,
dass Menschen so lange wie möglich in ihrem zu Hause leben können. Das Stadtteilbüro bietet u.a. Beratung, Informationen, Koordinierung bedürfnisorientierter Versorgungsangebote, Alltagshilfen, Begegnungsmöglichkeiten sowie die Begleitung ehrenamtlichen Engagements. Termine z.Zt. nach telefonischer Vereinbarung.
Dienstag (wöchentlich) 10:00 – 12:00 Uhr Sprechstunde bei Nadja Hoffmann im Stadtteilbüro,
Bacharacher Str. 11 in Rheinböllen
1. Mittwoch im Monat 15:00 – 17:00 Uhr Plauderkaffee im Stadtteilbüro,
Bacharacher Str. 11 in Rheinböllen
2. Mittwoch im Monat 15:00 – 17:00 Uhr Spielenachmittag im Stadtteilbüro
mit Frau Meng,
Bacharacher Str. 11 in Rheinböllen
3. Mittwoch im Monat 12:00 – 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen in
wechselnden Restaurants
letzter Mittwoch im Monat 15:00 – 16:00 Uhr „Fit im Kopf“ Gedächtnistraining mit Frau Meng
Stadtteilbüro Bacharacher Str. 11 in Rheinböllen
Donnerstag (wöchentlich) 14:00 – 16:00 Uhr Offene Begegnung im Stadtteilbüro, Bacharacher Str. 11 in Rheinböllen
Maje – schwätze – Kaffee trinken
2. Freitag im Monat 09:30 – 11:30 Uhr Gemeinsames Frühstück im
Stadtteilbüro. Anmeldung erforderlich!
Information und Anmeldung bei Frau Nadja Hoffmann, Stadtteilkoordination Rheinböllen Tel. 06764/30498690 oder 0160 601 4000, Bacharacher Str. 11, 55494 Rheinböllen
Die Ehrenamtsbörse der Stadt Rheinböllen ist Anlaufstelle für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten oder ehrenamtliche Unterstützung für sich selbst oder auch für Angehörige suchen. „Die Häddscheller“ sind telefonisch erreichbar unter der Tel.: 0175 4435 161 oder per E-Mail: haeddscheller@rheinboellen.info
Der Baum- und Strauchschnittplatz ist wie folgt geöffnet:
| Mittwoch: | 17.00 Uhr – 19.00 Uhr |
| Freitag: | 17.00 Uhr – 19.00 Uhr |
| Samstag: | 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Er steht den Bürgerinnen und Bürgern von Rheinböllen, Dichtelbach und Erbach zur Verfügung. Über die weiteren Öffnungszeiten werden wir Sie informieren.
Den Anweisungen unseres Platzwartes ist Folge zu leisten.
Abgeladen werden darf:
Baum- und Strauchschnitt.
Hunsrücker Häcksel kann kostenlos abgeholt werden.
Unser Bücherschrank wird derzeit wieder als Entsorgungsstelle für alte Bücher, Zeitschriften, Schulbücher etc. missbraucht. Das entspricht nicht dem System eines Bücherschrankes. Ein Buch rein, ein Buch raus! Der nächste Leser freut sich! Es ist schön zu sehen, dass der Bücherschrank so gut angenommen wird. So soll es auch bleiben. Ist der Schrank voll, bitte keine Bücher mehr ablegen. Bitte beachten Sie auch das Kinderfach, es ist nur für Kinderbücher vorgesehen!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
üblicherweise werden zweimal im Jahr, im Herbst und im Frühjahr, die Grabmale der Gräber, bei denen die Ruhe- oder die Nutzungszeit abgelaufen ist, entfernt. Die Ruhezeit beträgt bei Reihengräbern 30 Jahre, bei Wahlgrabstätten grundsätzlich 40 Jahre, sofern das Nutzungsrecht nicht verlängert wurde.
§ 25 Abs. 2 unserer Friedhofssatzung von 2007 regelt, dass nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten die Grabmale auf Verlangen der Stadt innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen sind. Auf den Ablauf der jeweiligen Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird hiermit hingewiesen. Weiter regelt § 25 das, sofern der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nachkommt, die Friedhofsverwaltung berechtigt ist, die Grabstätte räumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Rheinböllen über. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. Sind die Verpflichteten unbekannt oder nicht zu ermitteln, erfolgt gemäß § 25 der Friedhofsatzung der Stadt Rheinböllen die Mitteilung über die beabsichtigte Einebnung durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen.
Wir werden es aber in der Praxis so wie bisher handhaben, dass sofern uns die Nachkommen/Nutzungsberechtigten bekannt sind, oder von uns ermittelt werden können, von uns auf den Ablauf der jeweiligen Ruhefrist persönlich angesprochen werden. Dann kann auch geklärt werden, ob Sie das Grab selbst abräumen oder ob Sie gegen Rechnung von der Stadt abräumen lassen möchten.
Für Rückfragen und nähere Informationen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung der Stadt Rheinböllen, Frau Reinemann während der Sprechzeiten oder tel. 06764 908610, zur Verfügung.
Mit dem Einebnen der unten aufgeführten Grabstätten wird nach Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung begonnen:
Wahlgrab Nr. 112, A
Maria Elisabeth Thekla Metz, verst. 07.02.1989
Wahlgrab Nr. 112, A
Eugen Metz, verst. 19.06.1977
Wahlgrab Nr. 2, B
Tom Palmer, verst. 13.12.1979
Wahlgrab Nr. 4 B
Elisabeth Bareis, verst. 08.10.1986
Wahlgrab Nr. 4 B
Hermann Bareis, verst. 12.12.1980