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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 32/2025
Amtliche Mitteilungen aller Ortsgemeinden
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Reinigungspflicht öffentlicher Straßen

Die Straße, Gehwege und Straßenrinne sind zu säubern, so wie es auch in der Satzung „Reinigung öffentlicher Straßen“ der Gemeinde Mörschbach geregelt ist. Dies kann in der Communi App oder unter www.sim-rhb.de/rathaus/buergerinfo/satzungen/moerschbach/Sraßenreinigungssatzung nachgelesen werden.

Rückschnitt der in der öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher

Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

Beachten Sie das,,Lichtraumprofil“ wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzung sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehweg ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann könne Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.