Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Verbandsgemeinde Rheinböllen festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 554.097,52 € wird gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres ist eine Verrechnung mit der Kapitalrücklage vorzunehmen.
Weiterhin hat er beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, die den Bürgermeister im Jahre 2019 vertreten haben, Entlastung nach § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung zu erteilen.
Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme vom Montag, den 22.08.2022 bis einschließlich Dienstag, den 30.08.2022 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, 55494 Rheinböllen, Zimmer 103, zur Einsichtnahme öffentlich aus.