1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Ortsgemeinde Dichtelbach hat in öffentlicher Sitzung am 18.05.2022 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Tiergarten“ beschlossen.
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans soll die Möglichkeit eröffnet werden, Nebenanlagen bis zu einer Größe von 50 m³ auch außerhalb der überbaubaren Flächen zuzulassen. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung werden nicht tangiert.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in Textfassung ohne Anpassung der Planurkunde.
2. Bekanntmachung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Als Verfahrensart soll ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ist abzusehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
3. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Tiergarten“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dichtelbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2022 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes gebilligt und das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Tiergarten", bestehend aus der Satzung, der Begründung und den Verfahrensvermerken, liegt in der Zeit
vom Montag, 29. August 2022, bis einschließlich
Freitag, 30. September 2022,
beim Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/ Hunsrück, Zimmer 303, während der Dienststunden
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr,
Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
öffentlich aus. Außerhalb der Dienststunden ist zusätzlich eine Einsicht nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen zum Verfahren sind zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eingestellt. Sie können unter der Adresse www.sim-rhb.de und anschließend über den Menüpunkt: Rathaus / Bürgerinfo / Bauleitpläne abgerufen und eingesehen werden.
Während der Offenlage können zu dem Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen schriftlich (auch per E-Mail unter der Adresse info@sim-rhb.de) oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück (wir empfehlen bei persönlicher Vorsprache eine vorherige Terminvereinbarung) abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
4. Übersichtskarte zum Plangebiet
Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Tiergarten"
Diese Übersichtskarte ist nicht verbindlich, sondern dient nur einer besseren Orientierung zu Lage und Standort der Planungsabsicht.