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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 35/2023
Mitteilungen für Senioren
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Rentensteigerung durch Pflege eines Angehörigen - der Pflegestützpunkt Simmern und der VdK Kreisverband Simmern informieren

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland macht mehr als 4 Mio. Menschen aus. Der Großteil der Betroffenen wird im häuslichen Umfeld, meist von Angehörigen, versorgt.

Pflegende Angehörigen, die zu Hause pflegen und selbst bereits Rentner:innen sind, können hier eine besondere Regelung der Rentenversicherung, die sogenannte Flexirente, für sich nutzen.

Beziehen Sie eine vorgezogene Altersrente als Pflegeperson, sie pflegen / betreuen wöchentlich mehr als 10 Stunden an mindesten 2 Tagen und der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ab der Regelaltersgrenze erhöht sich dann Ihr Rentenanspruch. Wenn Sie Ihre Regelaltersrente als Vollrente (100%) beziehen ist die Pflegekasse nicht mehr verpflichtet Beiträge an die Rentenversicherung zu entrichten.

Aber hier gibt es eine Ausnahme, die sogenannte Flexirente.

Sofern Sie über die Regelaltersgrenze hinaus einen Pflegebedürftigen pflegen, können weiterhin Beitragszahlungen der Pflegekasse in Ihr Rentenkonto fließen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie eine Teilrente (Flexirente) beantragen, beispielsweise mit 99,99 % einer Vollrente.

Hierdurch erhöht sich die Altersrente und wird einmal im Jahr (zum 01.07. des Folgejahres) neu festgestellt. Eine Umwandlung in die Vollrente, beispielsweise, weil die Pflegetätigkeit beendet wird, kann jederzeit erfolgen.

Achtung: Pflegeperson, die bereits die Flexirente zu 99,00% beziehen, müssen einen formlosen Antrag auf die „neue“ Flexirente (99,99%) stellen.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an den Pflegestützpunkt Simmern oder als Mitglied an den Sozialverband VdK Simmern wenden.

Pflegestützpunkt Simmern Tel. 06761 9650824 oder VdK Simmern Tel.: 06761 2106