Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Simmern-Rheinböllen für das Haushaltsjahr 2024 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme
ab Montag, den 02.09.2024
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 108, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, zum Nachtragshaushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.