Die Anmeldung der Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 eingeschult werden sollen, findet wie folgt statt:
Dienstag, 17.09.2024
| 08:00 bis 09:30 Uhr | Gemeinde Biebern / Reich |
| 09:30 bis 11:00 Uhr | Gemeinde Fronhofen / Neuerkirch |
| Mittwoch, 18.09.2024 | |
| 08:00 bis 09:00 Uhr | A – G Stadt Simmern |
| 09:00 bis 10:30 Uhr | H – M Stadt Simmern |
| 10:30 bis 11:30 Uhr | N – Z Stadt Simmern |
| Donnerstag, 19.09.2024 | |
| 08:00 bis 09:00 Uhr | Gemeinde Külz |
| 09:00 bis 10:00 Uhr | Gemeinde Wüschheim / Wahlbach |
| 10:00 bis 11:30 Uhr | Gemeinde Nannhausen |
Zum Termin verhinderte Eltern setzen sich bitte mit dem Sekretariat (Tel.: 06761/970287) zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.
Bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
Darüber hinaus ist bei alleinigem Sorgerecht ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die das 6. Lebensjahr bis zum 31. August 2025 vollenden. Also alle, die im Zeitraum vom 01. September 2018 bis 31. August 2019 geboren wurden. Zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden, sofern sie nicht im letzten Jahr bei der Grundschule angemeldet wurden.
Kinder, die ab dem 1. September 2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung im Benehmen mit der Amtsärztin.
Die Anmeldung der Kannkinder findet in der zweiten Februarhälfte 2025 statt.
Wir weisen darauf hin, dass Kannkinder keine gesonderte Einladung erhalten, da die Schule nicht weiß, welche Eltern beabsichtigen, ihr Kind vorzeitig zum Schulbesuch anzumelden.
Der genaue Anmeldetermin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.