Die Anmeldung der Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 eingeschult werden sollen, findet wie folgt statt:
Dienstag, 17.09.2024 08:00 bis 09:30 Uhr Gemeinde Biebern / Reich
09:30 bis 11:00 Uhr Gemeinde Fronhofen / Neuerkirch
Mittwoch, 18.09.2024 08:00 bis 09:00 Uhr A – G Stadt Simmern
09:00 bis 10:30 Uhr H – M Stadt Simmern
10:30 bis 11:30 Uhr N – Z Stadt Simmern
Donnerstag, 19.09.2024 08:00 bis 09:00 Uhr Gemeinde Külz
09:00 bis 10:00 Uhr Gemeinde Wüschheim / Wahlbach
10:00 bis 11:30 Uhr Gemeinde Nannhausen
Zum Termin verhinderte Eltern setzen sich bitte mit dem Sekretariat (Tel.: 06761/970287) zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.
Bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
- Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch
- Impfpass (Nachweis der Immunität gegen Masern)
Darüber hinaus ist bei alleinigem Sorgerecht ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Schulpflichtige Kinder
Schulpflichtig sind alle Kinder, die das 6. Lebensjahr bis zum 31. August 2025 vollenden. Also alle, die im Zeitraum vom 01. September 2018 bis 31. August 2019 geboren wurden. Zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden, sofern sie nicht im letzten Jahr bei der Grundschule angemeldet wurden.
Kinder, die ab dem 1. September 2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung im Benehmen mit der Amtsärztin.
Die Anmeldung der Kannkinder findet in der zweiten Februarhälfte 2025 statt.
Wir weisen darauf hin, dass Kannkinder keine gesonderte Einladung erhalten, da die Schule nicht weiß, welche Eltern beabsichtigen, ihr Kind vorzeitig zum Schulbesuch anzumelden.
Der genaue Anmeldetermin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.