Die Anmeldung der Kinder, die im Schuljahr 2024/2025 eingeschult werden sollen, findet wie folgt statt:
| Mittwoch, 04.10.2023 | |
| 08:00 - 09:00 Uhr | A - G Stadt Simmern |
| 09:00 - 10:00 Uhr | H - M Stadt Simmern |
| 10:00 - 11:00 Uhr | N - Z Stadt Simmern |
| Donnerstag, 05.10.2023 | |
| 08:00 - 09:00 Uhr | Gemeinde Biebern / Fronhofen / Reich |
| 09:00 - 10:00 Uhr | Gemeinde Külz / Wüschheim / Wahlbach |
| 10:00 - 11:00 Uhr | Gemeinde Neuerkirch |
| Freitag, 06.10.2023 | |
| 09:30 - 11:00 Uhr | Gemeinde Nannhausen |
Zum Termin verhinderte Eltern setzen sich bitte mit dem Sekretariat (Tel.: 06761/970287) zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.
Bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
Darüber hinaus ist bei alleinigem Sorgerecht ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Schulpflichtige Kinder
Schulpflichtig sind alle Kinder, die das 6. Lebensjahr bis zum 31. August 2024 vollenden. Also alle, die im Zeitraum vom 01. September 2017 bis 31. August 2018 geboren wurden. Zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden, sofern sie nicht im letzten Jahr bei der Grundschule angemeldet wurden.
Kannkinder
Kinder, die ab dem 1. September 2018 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung im Benehmen mit der Amtsärztin.
Die Anmeldung der Kannkinder findet in der zweiten Februarhälfte 2024 statt.
Wir weisen darauf hin, dass Kannkinder keine gesonderte Einladung erhalten, da die Schule nicht weiß, welche Eltern beabsichtigen, ihr Kind vorzeitig zum Schulbesuch anzumelden.
Der genaue Anmeldetermin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.