Die mit Datum vom 12.07.2022 erlassene Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser wird hiermit aufgehoben. Die in der Verfügung ausgesprochenen Beschränkungen des Benutzungsrechtes werden mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Begründung:
Aufgrund der geänderten Witterungslage und des geringeren Verbrauchs sind die Beschränkungen nicht länger erforderlich, um die Grundversorgung mit Trinkwasser innerhalb des Versorgungsgebietes der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen sicherzustellen.
Da derzeit allerdings noch nicht von einer nachhaltigen Entspannung der Situation ausgegangen werden kann, bitten die Verbandsgemeindewerke auch weiterhin um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser.
Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u.4 VwVfG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen zu erheben. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, |
|
| 1. Dienstgebäude Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück, |
|
| 2. Dienstgebäude Am Markt 1, 55494 Rheinböllen, |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an VG-Simmern-Rheinboellen@poststelle.rlp.de |
erhoben werden.