Kinder, die nach dem 31. August 2018 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung im Benehmen mit der Amtsärztin.
Wir weisen darauf hin, dass Kannkinder keine gesonderte schriftliche Einladung erhalten, da die Schule nicht weiß, welche Eltern beabsichtigen, ihr Kind vorzeitig zum Schulbesuch anzumelden.
| Zur Anmeldung benötigen wir: | |
| • | die Geburtsurkunde oder das Stammbuch |
| • | eine Bestätigung des Kindergartens, den ihr Kind besucht |
| • | einen Nachweis des Masernimpfschutzes (Impfpass, keine Kopie) |
ROTTMANNSCHULE SIMMERN
Die Anmeldung der Kannkinder, die im Schuljahr 2024-2025 in der Rottmannschule eingeschult werden sollen, findet vom 05. bis 07. Februar 2024 von 8.00 – 11.00 Uhr im Sekretariat der Rottmannschule statt.
DR.-KURT-SCHÖLLHAMMER-SCHULE-SIMMERN
Die Anmeldung der Kannkinder, die im Schuljahr 2024-2025 in der Dr.-Kurt-Schöllhammer-Schule eingeschult werden sollen, findet vom 05. bis 07. Februar 2024 von 8.00 – 11.00 Uhr im Sekretariat der Dr.-Kurt-Schöllhammer-Schule statt.