Titel Logo
Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 43/2022
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Forstrevier Rheinböllen

für die Gemeinden Dichtelbach, Ellern, Erbach, Liebshausen, Mörschbach, und die Stadt Rheinböllen

Ich hätte gerne Brennholz aus dem Stadt-/Gemeindewald: _______

Laubholz lang am Weg _________

rm

Nadelholz lang am Weg ________

rm

___________________ ___________

rm

Name, Vorname:

Straße:

Wohnort:

Telefonnummer:

E-Mail:

Je nach Einschlag werden nur noch Mischpolter angeboten. Die Adresse, an die das ausgefüllte Formular geschickt werden soll, finden Sie unter Ihrer jeweiligen Gemeinde/Stadt. Erklärung über die Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge ist zwingend erforderlich.

Als Privater Selbstwerber von Brennholz bescheinige ich hiermit, dass ich an einem Motorsägenkurs teilgenommen habe oder eine berufliche Tätigkeit ausübe, die den regelmäßigen Umgang mit der Motorsäge erfordert.

Mir ist bekannt, dass ich bei der Selbstwerbung von Brennholz nicht über die Gemeinde versichert, sondern für eine Unfallversicherung selbst verantwortlich bin.

Eine stellvertretende Abgabe der Erklärung ist nicht möglich. Helfer, die die Motorsäge einsetzen, müssen eine eigene Sachkundeerklärung abgeben.

Der Käufer des Holzes ist für die Sicherheit seiner Helfer verantwortlich.

Der Einsatz der Motorsäge ist nur mit geeigneter Schutzkleidung gestattet.

Der Einsatz von Bioölen als Kettenschmiermittel ist vorgeschrieben.

Der Einsatz von Benzolfreiem Treibstoff wird empfohlen.

Ohne Abgabe der o.a. Erklärung ist keine Abgabe von Selbstwerberbrennholz aus dem Gemeindewald möglich.

Das Befahren der Rückegassen mit Schleppern ohne biologisches Hydrauliköl ist nicht gestattet.

Ort, Datum

Unterschrift