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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 43/2025
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Entwurf der Nachtragshaushaltsatzung

mit Nachtragshaushaltsplan des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Simmern-Rheinböllen für die Haushaltsjahre 2025-2026

Öffentliche Bekanntmachung

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Simmern-Rheinböllen für die Haushaltsjahre 2025-2026 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme

ab Montag, dem 27.10.2025

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 109, öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.

Simmern, 16. Oktober 2025
Michael Boos, Verbandsvorsteher