Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 44/2025
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen
Die Meldebehörde übermittelt nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes (BMG) Daten an
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (§ 42 Absatz 3 BMG),
- Parteien/Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 50 Absatz 1 BMG),
- Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern (§ 50 Absatz 3 BMG),
- zum Zwecke der Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren an Mandatsträger, die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis sowie an die Redaktion des Mitteilungsblattes ‘‘HeimatAktuell‘‘ (§ 50 Absatz 2 BMG).
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)
Seit dem Aussetzen der Wehrpflicht besteht die Möglichkeit, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Um den hierfür in Betracht kommenden Personenkreis informieren zu können, übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Hiermit informieren wir Sie über Ihr Recht, ohne Angaben von Gründen der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Den Widerspruch können Sie jederzeit erklären.
Für die Entgegennahme Ihres Widerspruchs ist das
Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
zuständig.