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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 46/2024
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

zur Ausweisung eines Wohngebietes in Altweidelbach

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.07.2022 die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Simmern beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück erfolgt auf der Grundlage des Fusionsgesetzes vom 10. Oktober 2018 wonach die Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück bis zum 01.01.2028 fortgelten.

Die Ortsgemeinde Altweidelbach beabsichtigt auf Mischgebietsflächen sowie landwirtschaftlichen Nutzflächen ein Allgemeines Wohngebiet zur Deckung des Wohnraumbedarfs auszuweisen.

Um dem in § 8 BauGB verankerten Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, erfolgt die Darstellung der Wohnbaufläche im FNP in dem Umfang einer Rücknahme von zwei bestehenden, noch nicht realisierten Mischgebietsdarstellungen innerhalb des Ortsplans Altweidelbach.

Das Verfahren wird unter der Bezeichnung „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück zur Ausweisung eines Wohngebietes in Altweidelbach“ durchgeführt. Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „An den Maulbeerbäumen“ durch die Ortsgemeinde Altweidelbach.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

In der öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 hat der Verbandsgemeinderat den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes „An den Maulbeerbäumen“ gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sie erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Der Vorentwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Simmern/Hunsrück bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung wird hierzu in der Zeit vom

18.11. bis einschließlich 18.12.2024

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen unter der Adresse www.sim-rhb.de, Pfad: Rathaus / Bürgerinfo / Bauleitpläne, eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen beim Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/ Hunsrück, Zimmer 303, während der Dienststunden

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr,

Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr,

Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

eingesehen werden. Außerhalb der Dienststunden ist zusätzlich eine Einsicht nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist im Internet und der parallel hierzu durchgeführten Offenlage können zu dem Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@sim-rhb.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Sie Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen abgeben. Wir empfehlen bei persönlicher Vorsprache eine vorherige Terminabstimmung (Tel. 06761/837-247).

Die während der Veröffentlichungsfrist eingegangenen Stellungnahmen finden Eingang in das weitere Verfahren. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit dem als besonderer Teil der Begründung beigefügten Umweltbericht werden die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt. Der Umweltbericht wird im weiteren Planverfahren aus dem Ergebnis des Beteiligungsverfahrens fortgeschrieben.

3. Übersichtskarte zum Plangebiet

Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück erstreckt sich auf den Ortsplan Altweidelbach.

Diese Übersichtskarte ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung zu Lage und Standort der Planungsabsicht.

55469 Simmern/Hunsrück, den 05.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Michael Boos, Bürgermeister