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Ausgabe 49/2025
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 95 ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Turnhallenzweckverbandes Belgweiler vom 19.01.2006 in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

18.090,00 Euro

18.090,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

17.790,00 Euro

17.790,00 Euro

das Jahresergebnis auf

300,00 Euro

300,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2025

2026

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf  —  0,00 Euro.

§ 4 Umlage

Die Umlage wird entsprechend dem Umlageschlüssel nach § 9 der Verbandsordnung aufgebracht.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 5960,54 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 6.260,54 Euro und zum 31.12.2025 6.560,54 Euro.

Simmern, den 01.12.2025
Michael Boos, Verbandsvorsteher

Hinweis

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.11.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 08.12.2025 bis einschließlich Dienstag, den 16.12.2025 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 109, öffentlich aus.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Simmern, den 01.12.2025
Michael Boos, Verbandsvorsteher