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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 5/2023
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Öffentliche Bekanntmachung der Städte Simmern/Hunsrück und Rheinböllen und der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Jahr 2023

Im Jahr 2020 hat die Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen die Bescheide für Grundsteuer A und B sowie Abgaben, die gemeinsam mit den Grundbesitzabgaben festgesetzt werden (z. B. Landwirtschaftskammerbeitrag und Kirchensteuer) als Dauerbescheide versandt.

Diese gelten solange fort, bis eine Änderung eintritt und ein neuer Bescheid erstellt wird.

Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz in der zuletzt gültigen Fassung durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Dies gilt gleichermaßen auch für die anderen in diesem Bescheid festgesetzten Abgaben.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 25 Abs. 3 GrStG) kann der Gemeinderat jedoch bis zum 30.06.2023 eine Änderung des Grundsteuerhebesatzes mit Wirkung zu Beginn des Kalenderjahres (hier: 01.01.2023) beschließen. Sollten sich Änderungen bei den Hebesätzen oder den Besteuerungsgrundlagen ergeben, ergehen neue Bescheide.

Zahlungsaufforderung

Die Steuern und Abgaben sind zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. - bei Jahreszahlern zum 01.07. - fällig. Die Steuerschuldner werden aufgefordert, diese zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben, unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der auf dem Bescheid angegebenen Bankkonten der Verbandsgemeindekasse Simmern-Rheinböllen zu überweisen oder einzuzahlen.

Soweit der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag zum jeweils festgesetzten Termin abgebucht.

Hinweis:

Auf die Möglichkeit, die fälligen Beträge im Wege des SEPA-Lastschriftverfahens einziehen zu lassen, wird hingewiesen. Die Vordrucke für das Abbuchungsverfahren sind bei der Verbandsgemeindekasse oder beim Fachbereich - Steuern - (Tel. 06764/3941 oder 3947) erhältlich.

Das ausgefüllte Mandat ist im Original der Verbandsgemeindekasse Simmern-Rheinböllen einzureichen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich

a)

Dienstgebäude Brühlstr. 2, 55469 Simmern/Hunsrück

b)

Dienstgebäude Am Markt 1, 55494 Rheinböllen,

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an VG-Simmern-Rheinböllen@poststelle.rlp.de oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung.

Simmern/Hunsrück den 27.01.2023  — 
Verbandsgemeindeverwaltung  —  Michael Boos
Simmern-Rheinböllen — Bürgermeister