Der Verbandsgemeinderat hat den Wahltag auf den 05. Mai 2024 festgelegt. Die Wahlhandlung findet im Onlinewahlverfahren statt. Eine Abstimmung ist im Wahlzeitraum vom 29. April bis zum 05. Mai 2024 möglich.
Bei der am 05. Mai 2024 vorgesehenen Wahl des Jugendparlaments der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen lade ich zur Einreichung von Wahlvorlägen ein.
Gewählt werden 12 Jugendparlaments-Mitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung ist jeder vorgeschlagene Bewerber.
Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen bildet für die Wahl des Jugendparlamentes einen einheitlichen Stimmbezirk.
Bewerbungen für die Wahl zum Jugendparlament sollen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 48. Tag vor der Wahl, das ist am 18.03.2024, bis 18.00 Uhr (Ausschussfrist), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück, eingereicht werden.
Wählbar sind, unabhängig von der Nationalität, alle Einwohner, die zum Zeitpunkt der Wahl das 14. Lebensjahr jedoch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag mit Hauptwohnsitz mindestens drei Monate in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen gemeldet sind.
Das Formular für die Bewerbung ist nachfolgend abgedruckt oder bei der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen, Wahlamt, Brühlstraße 2, 55469 Simmern, wahlen@sim-rhb.de und über die Website www.sim-rhb.de erhältlich. Außerdem wird es jeder zum Jugendparlament wählbaren Person persönlich zugestellt.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Jugendparlaments übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 23.04.2024 (12. Tag vor der Wahl) bekanntgegeben.