Zum 01. April 2025 wird die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Külz II, östlicher Teil, im Rhein-Hunsrück-Kreis auf die Dauer von mind. 5 Jahren, ggf. 9 Jahren, im Wege der freihändigen Vergabe durch Einholung schriftlicher Angebote neu verpachtet.
Külz liegt in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen im Hunsrück. Das Revier ist mit sehr guter Verkehrsanbindung zur A 61 und B 50 erreichbar.
Der gemeinschaftliche Jagdbezirk hat eine bejagbare Gesamtfläche von rd. 596 Hektar und teilt sich in zwei Jagdbögen, Külz I, westlicher Teil und der hiermit ausgeschriebene östliche Teil, Külz II. Bejagbar im angebotenen Jagdbogen II sind rd. 293 ha, davon ca. 111 ha Wald.
Die Ortsgemeinde hat großes Interesse an der Wahrung ihrer forstbaulichen Ziele. Eine Darstellung, wie die Jagd dies unterstützt, hilft bei der Bewertung von Angeboten. Das Angebot soll neben dem schriftlichen Jagdkonzept, gegliedert sein in Pacht und Waldwildschadensverhütungspauschale. Der ungedeckelte Ersatz von Wildschäden im Feld wird vorausgesetzt.
Die schriftlichen Gebote sind bis spätestens Samstag 15.02.2025, 20:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Külz, Hinter den Zäunen 4, 55471 Külz, einzureichen.
Nähere Auskünfte zum Revier und zu den Pachtbedingungen für die Angebotsabgabe können beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Külz über die Email kuelz@sim-rhb.de oder per Tel. 06761 / 14912 eingeholt werden.