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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 50/2023
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Der Kinderreisepass wird abgeschafft

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen auch innerhalb der EU einen Ausweis. Bisher wurde für Kinder bis zum Erreichen des 12. Lebensjahres in der Regel ein Kinderreisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt.

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ab dem 01. Januar 2024 die Ausstellung eines Kinderreisepasses nicht mehr möglich.

Unabhängig vom Alter ist dann die Beantragung eines Personalausweises, bei Ländern außerhalb der EU eines Reisepasses, mit elektronischem Chip erforderlich.

Die Gültigkeit beträgt grundsätzlich 6 Jahre, sofern sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Wer mit seinen Kindern verreisen möchte, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen und die ca. 4 wöchige Frist für die Ausstellung eines Passes berücksichtigen.

Die Kosten belaufen sich bei einem Personalausweis auf 22,80 €, bei einem Reisepass auf 37,50 €.

Gut zu wissen: bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen (buergerbuero@sim-rhb.de, Tel. 06761/837-150) wenden.