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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 51/2022
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Verkaufsoffene Sonntage, lange Einkaufsnächte und Marktsonntage für 2023

Beabsichtigen Sie in 2023 eine der folgenden Veranstaltungen durchzuführen:

einen verkaufsoffenen Sonntag,

eine lange Einkaufsnacht oder

einen Markt (Ausstellung, Messe, Flohmarkt,….)?

Dann sollten Sie bereits jetzt Kontakt zur Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen aufnehmen.

Verkaufsoffene Sonntage

In Rheinland-Pfalz müssen Verkaufsstellen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Das Ladenöffnungsgesetz bietet jedoch die Möglichkeit, in einer Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen bis zu Vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr festzusetzen. Die Festsetzung der Sonntage erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung auf Antrag. Lange Einkaufsnächte

Grundsätzlich müssen Verkaufsstellen von montags bis samstags ab 22.00 Uhr geschlossen sein. Ausnahmsweise kann an bis zu acht Werktagen im Kalenderjahr eine Erweiterung der Öffnungszeit zugelassen werden. Auch hierzu ist ein Antrag erforderlich.

Marktveranstaltungen

Marktveranstaltungen von gewerblichen Veranstaltern oder mit gewerblichen Teilnehmern sind sonntags zum Schutz der Sonn- und Feiertage grundsätzlich verboten.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Märkte an Sonntagen zuzulassen. Beabsichtigen Sie in 2022 eine Messe, eine Ausstellung, einen Spezialmarkt, einen Jahrmarkt oder einen Floh- und Trödelmarkt durchzuführen, sollten Sie zur Prüfung der Zulässigkeit frühzeitig Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung aufnehmen.

Antragstellung

Da die Anzahl der zulässigen Termine begrenzt ist, bitten wir Sie um Mitteilung bis 31.01.23 welche Termine und Veranstaltungen Sie geplant haben:

Gewerbeamt der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Brühlstraße 2,

55469 Simmern/Hunsrück

E-Mail: gewerbe@sim-rhb.de

Telefon: 06761 / 837-254