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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 51/2025
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
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Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Feuerwerke der Kategorie F2 nur von Volljährigen und nur am 31.12. und 01.01. abgebrannt werden dürfen.

Beim Umgang mit Feuerwerken sind unter anderem folgende Pflichten durch den Nutzer/die Nutzerin zu beachten:

Es darf nur zugelassenes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk verwendet werden.

Die Gebrauchsanweisung, Altersgrenzen und zulässigen Zeiten müssen beachtet werden.

Feuerwerke dürfen nicht alkoholbedingt oder sorglos oder aus Menschenmengen heraus gezündet und keine illegalen oder selbst importierten Böller verwendet werden.

Es ist ein sicherer Abstand zu Menschen und Gebäuden, insbesondere zu Krankenhäusern, Heimen, Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen zu wahren.

Besonders brandempfindlich können sein: z.B. Bauern- und Reiterhöfe, Tankstellen, Lager, bestimmte Dachkonstruktionen, Häuser mit Reetdach, Häuser mit einem hohen Holzanteil oder eng bebaute, historische Quartiere.

Wer gegen vorgenannte Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig oder strafbar und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden.

Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf Tiere und halten von Tierhaltungsbetrieben einen ausreichenden Abstand ein. Viele Tiere geraten durch Feuerwerke in Panik und Angst.

Wir bitten, Feuerwerke verantwortungsvoll, mit Sorgfalt und Rücksichtnahme zu nutzen.

Herzlichen Dank.

Verbandsgemeindeverwaltung
Simmern-Rheinböllen
Als örtliche Ordnungsbehörde