Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Simmern vom 19.03.2007 in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die, nachdem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises mit Schreiben vom 15.12.2021 als zuständige Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2021 | 2022 |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 457.060,00 Euro | 457.730,00 Euro |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 457.060,00 Euro | 457.730,00 Euro |
das Jahresergebnis auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt | ||
| 2021 | 2022 |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2021 | 2022 |
zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
verzinste Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
zusammen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf — 0,00 Euro.
§ 4 Umlage
Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht:
Nach der reduzierten Holzbodenfläche.
§ 5 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2019 beträgt -26.984,40 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt -26.984,40 Euro und zum 31.12.2021 -26.984,40 Euro.
Hinweis
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.11.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 03.01.2022, bis Dienstag, den 11.01.2022 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 111, öffentlich aus.
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.