Es wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gemäß § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten ist.
In der Ortsgemeinde Nannhausen, Bereich Schmiedel, befinden sich Gebäude mit Reetdächern, welche als brandempfindliche Gebäude anzusehen sind. Hier könnte bereits ein Funke genügen, ein Reetdach in Brand zu setzen. Wir weisen auf die besondere Brandgefahr hin und bitten darum, diese nicht zu unterschätzen und in unmittelbarer Nähe keine pyrotechnischen Gegenstände abzubrennen.
Herzlichen Dank.