Titel Logo
Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 6/2024
Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Entwurf der ersten Nachtragshaushaltsatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme

ab Dienstag, den 13.02.2024

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 103, öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, zum Nachtragshaushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.

Simmern/ Hunsrück, 09.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Michael Boos
Bürgermeister