Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme
ab Dienstag, den 13.02.2024
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 103, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, zum Nachtragshaushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.