Die Schulordnung für die rheinland-pfälzischen Grundschulen bestimmt, dass alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.09.2026 bis einschließlich 31.08.2027 ihren sechsten Geburtstag haben, zum Schulbesuch angemeldet werden müssen.
Die Anmeldeverpflichtung gilt grundsätzlich für alle "Pflichtkinder" - und zwar auch dann, wenn Sie sich vielleicht mit dem Gedanken tragen sollten, Ihr Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen zu lassen. Auch jene Kinder, die im laufenden Schuljahr 2026/27 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen jetzt erneut angemeldet werden.
Nur in den ganz wenigen Fällen, wo eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des anzumeldenden Kindes vorliegt, kann die Anmeldung auch direkt bei der zuständigen Förderschule vorgenommen werden.
Eltern, die ihr Kind vorzeitig zum Schulbesuch anmelden möchten (als sog. „Kann-Kind“), können dies im Januar 2027 tun (Einladung folgt).
Die Anmeldung der Schulneulinge („Pflichtkinder“) findet zu folgenden Terminen statt, eine persönliche Einladung folgt über die Kindertagesstätten:
Grundschule Am Hochsteinchen Rheinböllen:
| Freitag, 06.02.2026 | 09.20 Uhr bis 12.40 Uhr |
| Montag, 09.02.2026 | 12.40 Uhr bis 15.00 Uhr |
Die Anmeldung erfolgt mit mindestens einem Elternteil oder Sorgeberechtigten und dem „Pflichtkind“ in den Verwaltungsräumen der Grundschule unter Vorlage der Geburtsurkunde oder des Stammbuches und dem Nachweis über den Besuch des Kindergartens (in der Kita abholen) sowie dem Impfausweis.
Bitte vereinbaren Sie zu den oben genannten Zeiten einen Anmeldetermin unter der Rufnummer 06764-960110 und melden Sie sich bitte auch bei uns, falls Sie zu den genannten Zeiten nicht können.