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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 7/2026
Nachrichten der Kindergärten und Schulen
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Schuleinschreibung für die Rottmann-Grundschule Simmern

Die Anmeldung der Kinder, die im Schuljahr 2027/2028 und der Kannkinder, die im Schuljahr 2026/2027eingeschult werden sollen, findet wie folgt statt:

Montag, 23.02.2026

08:00 - 09:30 Uhr

Gemeinde Niederkumbd / Pleizenhausen

09:30 - 10.00 Uhr

Gemeinde Mutterschied / Klosterkumbd

10:00 - 12:00 Uhr

Gemeinde Rayerschied / Riegenroth Keidelheim

Dienstag, 24.02.2026

08:00 - 10:00 Uhr

Gemeinde Laubach

10:00 - 11:00 Uhr

Gemeinde Kümbdchen

11:00 - 12:00 Uhr

Gemeinde Horn

Mittwoch, 25.02.2026

08:00 - 09:30 Uhr

A - C Stadt Simmern

09:30 - 11:30 Uhr

D - G Stadt Simmern

11:30 - 12:30 Uhr

H - J Stadt Simmern

Donnerstag, 26.02.2026

08:00 - 10:00 Uhr

K - L Stadt Simmern

10:30 - 11:30 Uhr

M - P Stadt Simmern

Freitag, 27.02.2026

08:00 - 11:00 Uhr

Q - Z Stadt Simmern

11:00 - 12:30 Uhr

Gemeinde Budenbach / Altweidelbach

Bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
  • Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch
  • Impfpass (Nachweis der Immunität gegen Masern)

Darüber hinaus ist bei alleinigem Sorgerecht ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Wir bitten Sie, ohne Ihr Kind zur Anmeldung zu kommen.

  • Schulpflichtige Kinder

Schulpflichtig sind alle Kinder, die das 6. Lebensjahr bis zum 31. August 2026 vollenden. Das betrifft alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. September 2020 bis 31. August 2021 geboren wurden.

  • Kann-Kinder 2026/2027

Kinder, die ab dem 01. September 2020 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung nach einem Schulfähigkeitstest im Benehmen mit der Amtsärztin.

  • Kann-Kinder 2027/2028

Kinder, die ab dem 01. September 2021 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung nach einem Schulfähigkeitstest im Benehmen mit der Amtsärztin.

Die Anmeldung der Kannkinder findet im Februar 2027 statt.