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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 8/2024
Amtliche Mitteilungen aller Ortsgemeinden
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​​​​​​​Aufhebung Bebauungsplan „Baugebiet III“

1. Bekanntmachung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Riesweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2020 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Baugebiet III“ gefasst. Der Beschluss wurde am 26.01.2024 bekannt gemacht.

Das Bebauungsplangebiet ist heute weitestgehend bebaut und in seinen wesentlichen Teilen bereits realisiert. Der Bebauungsplan entspricht nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen und auch den Gestaltungsabsichten der Grundstückseigentümer. Der Bebauungsplan hat eingeschränkte Baufenster auf den Grundstücken definiert, die eine Nachverdichtung ausschließen. Garagen und Stellplätze (§ 12 BauNVO) sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster zugelassen. Der Bebauungsplan enthält keine expliziten Regelungen zu Nebenanlagen (§ 14), diese sind daher ebenfalls nur innerhalb des Baufenster gestattet.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes soll das Planungsziel einer Nachverdichtung und flexibleren Nutzung der Grundstücke erreicht werden.

In der öffentlichen Sitzung am 17.01.2024 hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Riesweiler die Planunterlagen zur Aufhebung Bebauungsplanes „Baugebiet III“ gebilligt und das weitere Verfahren beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgehoben. Die Anwendung des § 13 a BauGB ist möglich, da aufgrund der vorgesehenen Änderungsinhalte keine Vorhaben zugelassen werden, welche die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Zudem gibt es keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung der nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB aufgeführten Schutzgüter.

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans „Baugebiet III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 und § 3 (2) BauGB

Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 29.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024 Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. In diesem Zeitraum sind keine Äußerungen eingegangen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Baugebiet III“ mit Begründung, Verfahrensvermerken und Satzung sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eingestellt. Sie können in der Zeit vom 26.02.2024 bis einschließlich 02.04.2024 unter der Adresse www.sim-rhb.de und anschließend über den Pfad Rathaus / Bürgerinfo / Bauleitpläne abgerufen und eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen beim Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/ Hunsrück, Zimmer 303, während der Dienststunden

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr,

Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr,

Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

eingesehen werden. Außerhalb der Dienststunden ist zusätzlich eine Einsicht nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist im Internet und der parallel hierzu durchgeführten Offenlage können zu dem Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@sim-rhb.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Sie Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen abgeben. Wir empfehlen bei persönlicher Vorsprache eine vorherige Terminabstimmung (Tel. 06761/837-187).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

3. Übersichtskarte zum Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Baugebiet III“ umfasst folgende Parzellen in der Gemarkung Riesweiler ganz bzw. teilweise und ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Flur 15 Flurstücke:

34/5

33/3

32/2

32/5

31/9

30/6

30/8

29

28/2

28/1

27/1

43/1

44/1

Flur 18 Flurstück:

64/1

62/4

11/7

16/2

17/1

19/1

11/4

11/3

11/2

11/1

9/11

9/9

9/6

16/1

14/1

13/1

9/12

9/8

9/5

18/1

15/2

15/1

9/13

9/7

9/4

9/2

9/1

12/1

63/10

Diese Übersichtskarte ist nicht verbindlich, sondern dient nur einer besseren Orientierung zu Lage und Standort der Planungsabsicht.

Simmern/Hsr., 16.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Thomas Meurer, 1. Beigeordnete