Aufgrund des § 36 Abs. 3 Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Auftrag der Ortsgemeinde Belgweiler nach Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat am 17.11.2022 folgende Verfügung:
Die in der Ortslage Belgweiler nachfolgend aufgelisteten Straßen und Parkflächen werden gem. § 36 Abs. 1 LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
| Straßenbezeichnung | Lagebezeichnung | Art |
| Wimmersbacher Hof | Flur 4 Nr. 121 teilweise | Straße und Parkfläche |
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| Flur 2 Nr. 127/1 teilweise | Straße |
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| Flur 2 Nr. 130 teilweise | Straße |
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| Flur 2 Nr. 131/1 teilweise | Straße |
Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmeten Flächen dargestellt sind.
Die Widmungsverfügung mit Übersichtskarte liegt während den allgemein üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Dienstort Simmern/Hunsrück, Zimmer 309, in der Zeit vom 06.03. – 31.03.2023 zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen zu erheben. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, |
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| a. Dienstgebäude Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück, |
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| b. Dienstgebäude Am Markt 1, 55494 Rheinböllen, |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an VG-Simmern-rheinboellen@poststelle.rlp.de |
erhoben werden.