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Heimat Aktuell - Mitteilungsbl der VG Simmern-Rheinböllen Ausg Simmern
Ausgabe 9/2023
Amtliche Mitteilungen aller Ortsgemeinden
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Widmungsverfügung

Aufgrund des § 36 Abs. 3 Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Auftrag der Ortsgemeinde Belgweiler nach Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat am 17.11.2022 folgende Verfügung:

Die in der Ortslage Belgweiler nachfolgend aufgelisteten Straßen und Parkflächen werden gem. § 36 Abs. 1 LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmeten Flächen dargestellt sind.

Die Widmungsverfügung mit Übersichtskarte liegt während den allgemein üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Dienstort Simmern/Hunsrück, Zimmer 309, in der Zeit vom 06.03. – 31.03.2023 zur Einsicht aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen zu erheben. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen,

a. Dienstgebäude Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück,

b. Dienstgebäude Am Markt 1, 55494 Rheinböllen,

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an VG-Simmern-rheinboellen@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Simmern/Hunsrück, 23.02.2023  —  Michael Boos
Bürgermeister