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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde
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13. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehemals VG Bad Sobernheim); Siedlungsentwicklung Bärweiler

a)

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

b)

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

c)

Geltungsbereich/Übersichtskarte

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung am 12.10.2022 die 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim beschlossen.

Die VG Nahe-Glan beabsichtigt in der Ortsgemeinde Bärweiler mit der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplans eine Anpassung der städtebaulichen Entwicklungsabsichten an aktuelle Planungserfordernisse, welche sich durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerplatz“ im Südwesten des Gemeindegebietes ergeben haben. Der ca. 0,46 ha große Änderungsbereich auf dem Flurstück 124/3 der Flur 18 in der Gemarkung Bärweiler besteht aktuell aus einem Lagerplatz für Erdmaterialien, Schotter, Sand. Im nördlichen Geltungsbereich schließen sich eine Bodenmiete, Wiesenflächen und ein Wirtschaftsweg entlang des Auerbachs an.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehem. VG Sobernheim) stellt für den Bereich des geplanten Lagerplatzes Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ sowie „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dar. Für den Bereich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden bisher Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Entwicklung einer Sonderbaufläche.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von

Freitag, 05.01.2024 bis einschließlich Mittwoch, 07.02.2024

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Klimaschutz > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren (https://www.vg-nahe-glan.de/bauen-klimaschutz/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/) einzusehen sind.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

c) Geltungsbereich/Übersichtskarte

Der ca. 0,46 ha große Änderungsbereich umfasst vorwiegend das Flurstück 124/3 der Flur 18 in der Gemarkung Bärweiler.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen