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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde
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Bevor es brennt

Um die eigene Rettung oder die anderer Personen in einem Brandfall zu erleichtern, sollten Sie sich schon vor einem Brandausbruch darüber informieren...

  • wie im Gefahrenfall das nächste Treppenhaus zu erreichen ist. Diese Treppenhäuser sind Flucht- und Rettungswege, die ins Freie führen. Fahrstühle dürfen im Brandfall nicht benutzt werden!
  • welche vorbereitenden Maßnahmen zur Evakuierung gehbehinderter Personen getroffen worden sind.
  • welche Möglichkeiten es gibt, den Notruf abzusetzen.

wo sich Feuerlöschgeräte befinden und wie sie zu bedienen sind. (Quelle: BBK, Bonn)

Bitte beachten Sie, dass...

  • Flure und Treppenhäuser nicht durch Gegenstände eingeengt oder gar versperrt werden – der Fluchtweg muss ungehindert genutzt werden können.
  • Türen in Rettungswegen geschlossen aber niemals abgeschlossen werden, um eine Brandausweitung oder Verqualmung des Fluchtweges zu erschweren.
  • Hydranten oder Feuerwehrzufahrten nicht blockiert sind.
  • die Sicherheitseinrichtungen des Hauses nicht beschädigt werden und Schäden sofort gemeldet werden.
  • offenes Licht wie Kerzen oder Feuer immer unter Aufsicht ist.
  • die elektrischen Anlagen und Einrichtungen in einwandfreiem Zustand sind und nicht manipuliert werden.
  • zu Hause die wichtigsten Dokumente und Papiere griffbereit sind, falls es zu einer überraschenden “Evakuierung” kommt.
    (Quelle: BBK, Bonn)

Tipps zur Brandverhütung

Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Im Keller: Leicht brennbares überflüssiges Material entfernen!
  • Auf dem Dachboden: Entrümpeln, insbesondere brennbares Material aus allen Ecken oder unter der Dachschräge entfernen!
  • Für den Notfall Löschmittel bereitstellen, wie Feuerlöscher, Wasserschlauch, Löschdecke usw.!
  • Feuerlöscher regelmäßig warten und prüfen lassen!
  • Lernen, Löschgeräte zu bedienen und vorhandene Löschmittel richtig einzusetzen!
  • Lassen Sie offenes Feuer oder ähnliche Gefahrenquellen nie unbeaufsichtigt.
    Quelle: BBK, Bonn)

Löschgeräte:

Am Arbeitsplatz und in vielen privaten Haushalten sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Deutlich sichtbar und jedermann zugänglich weisen die rot lackierten Geräte auf diese Möglichkeit zur Brandbekämpfung hin.

Größe und Inhalt der Feuerlöscher können variieren und sind abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der potenziellen Brandgefahr. Darüber hinaus ist auch die Bedienung durchaus unterschiedlich.

Diese Löschgeräte sind für den Einsatz in der Entstehungsphase eines Brandes gedacht. Ihre Löschdauer ist zeitlich begrenzt. Auch andere Hilfsmittel, von der Gießkanne über die Sprühflasche mit Zerstäuber bis hin zum Gartenschlauch, können in der Entstehungsphase eines Brandes effektiv helfen.

Tipp zum Löschgerät:

Informieren Sie sich vor Brandausbruch über eventuell vorhandene Löschgeräte und ihre Handhabung. Löschgeräte, die gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen regelmäßig auf ihre Funktionsbereitschaft überprüft werden.

Quelle: BBK, Bonn)