a) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
c) Geltungsbereich
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung am 15.12.2021 die 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim beschlossen.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder steigt in den letzten Jahren in Odernheim wieder an. So lag die Zahl der unter 3-Jährigen im Jahr 2020 mit 55 Kindern um 40 % höher als noch fünf Jahre zuvor. Ähnliche Entwicklungen sind auch in der Entwicklung der Kinderzahlen zu beobachten, welche Kindertageseinrichtungen besuchen. Der Wert stieg hier bei den unter 3-Jährigen von 11 (2015) auf 17(2020) beziehungsweise bei den 3 - bis 5-Jährigen von 42 (2015) auf 49 (2020). Auch vor dem Hintergrund der weiter steigenden Anforderungen an Kindertagesstätten besonders im Bereich der Ganztagsbetreuung, hat die Gemeinde Odernheim deshalb beschlossen, einen Kindergartenneubau zu realisieren. Die aktuell betriebene Kindertagesstätte „Lilliput“ soll durch den Neubau ersetzt werden. Der aktuelle Standort im Ortszentrum bietet zu wenig Platz, um notwendige Erweiterungen umzusetzen. Ebenso wenig bietet das Außengelände Möglichkeiten einer Weiterentwicklung. Der neue Standort soll in dieser Hinsicht ausreichend Raum bieten, eine moderne und nachfrageorientierte Einrichtung zu schaffen und gleichzeitig im Außenbereich mehr Vielfalt anbieten zu können. Daher hat die Verbandsgemeinde Nahe-Glan in ihrer Sitzung am 15.12.2021 beschlossen, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kirchweg“ der Gemeinde Odernheim zu ändern.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.
In der Zeit von Freitag, 10.03.2023 bis einschließlich Freitag, 14.04.2023, besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag, 08.00 - 12:30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen bestehend aus Planzeichnung und Begründung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, Erdgeschoss, Zimmer 017, einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, zu richten.
Daneben können Planunterlagen auch zusätzlich im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren, eingesehen werden.
c) Geltungsbereich/Übersichtskarte
Das Plangebiet beinhaltet die folgenden Flurstücke innerhalb der Gemarkung Odernheim (jeweils Flur 0):
Flurstück Nr. (vollständig): 1316/4 und
Flurstück Nrn. (jeweils teilweise): 1180/4 (teilweise Parkplatz), 3018/46 (ehemalige Gleisanlagen),1319/4,1320/3,1321/2,1321/3,1321/5,1322,1323,1324,132, 1326,1326/2 und 1327.
Die Fläche grenzt außer im Osten ausschließlich an Flächen, die teilweise auch liegen.
Das Plangebiet grenzt an folgende Flächen (alle Flur 0) an:
Im Nordosten: Flurstück Nr. 1180/4 (Kirchweg, teilweise innerhalb)
Im Osten: Flurstück Nr.1316/5,1318/4,1319/2,1320/2,1321/4 und 1346/6
Im Süden und Südwesten: Flurstück Nr. 3018/46 (ehemalige Gleisanlagen, teilweise innerhalb)
Im Nordwesten: Flurstück Nr.1319/4, 1320/3, 1321/2, 1321/3, 1321/5, 1322, 1323, 1324, 1325, 1326, 1326/2 und 1327 (jeweils teilweise innerhalb).
Die Abgrenzung des Plangebietes kann der nachfolgenden Darstellung entnommen werden.