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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 10/2023
Verbandsgemeinde
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7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehemals VG Meisenheim); Siedlungsentwicklung Lettweiler

a) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

c) Geltungsbereich

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung am 25.05.2022 die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim beschlossen.

Die Ortsgemeinde Lettweiler beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplans

eine Anpassung der städtebaulichen Entwicklungsabsichten an aktuelle Planungserfordernisse, welche sich durch die Aufstellung eines Bebauungsplans für zwei Grundstücke im Nordosten des Gemeindegebietes im Bereich „Am Eckersberg“ ergeben haben. In dem ca. 0,6 ha großen Änderungsbereich befinden sich aktuell zwei Bestandsgebäude, umgeben von Hof- und Lagerflächen, Wiesen und einem Streuobstgarten.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nahe-Glan stellt für die überplanten Bereiche landwirtschaftliche Flächen dar. Der Bebauungsplan kann daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden; die Änderung des FNPs erfolgt daher im Parallelverfahren.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.

In der Zeit von Freitag, 10.03.2023 bis einschließlich Freitag, 14.04.2023, besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag, 08.00 - 12:30 Uhr) die Planunterlagen des Flächennutzungsplans, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, Erdgeschoss, Zimmer 017, einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, zu richten.

Daneben können Planunterlagen auch zusätzlich im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren, eingesehen werden.

c) Geltungsbereich/Übersichtskarte

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Größe von ca. 0,6 ha auf und liegt am nordöstlichen Siedlungsrand von Lettweiler.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Lettweiler und umfasst folgende Flurstücke:

Flur 1, Parzellen: 61, 64 (komplett) und 65 (teilweise)

Die von der Planung betroffenen Flurstücke sind der Planzeichnung zu entnehmen.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan  — 
Fachbereich 3  — 
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen  —