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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 10/2025
Bad Sobernheim
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Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen

Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Stadt Bad Sobernheim gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim am Donnerstag, 20.03.2025, 18:15 Uhr in den großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung, Änderungswünsche zur Tagesordnung

2.

Bericht des Jagdvorstehers

3.

Geschäftsbericht 2022 - Beratung mit Beschluss

Geschäftsbericht 2023 – Beratung mit Beschluss

Ausgabenstand 2024 zur Information

4.

Entlastung des Jagdvorstandes

5.

Neuwahl des Jagdvorstandes

6.

Vorbesprechung bezüglich der Verpachtung des Jagdbogen II zum 01.04.2026

7.

Maßnahmenplanung 2025-2026 – Verwendung des Reinertrags und teilweiser Rücklagen

8.

Anhörung der Jagdgenossen

9.

Verschiedenes

Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor Beginn der Versammlung anzugeben. Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.

Hinweis:

Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim kann sich jeder Jagdgenosse durch:

1.

den Ehegatten, den Lebenspartner,

2.

einen Verwandten in gerader Linie,

3.

eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person,

4.

einen volljährigen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft

angehört – oder,

5.

durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich

bewirtschaftende Person,

aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Jagdvorstand