Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Ortsgemeinde Auen gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Auen am Dienstag, dem 25.03.2025 um 19.00 Uhr in die Getzbachhalle in Auen eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Geschäftsbericht 2022 Beratung und Beschlussfassung |
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| Geschäftsbericht 2023 Beratung und Beschlussfassung |
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| Geschäftsbericht 2024 zur Information |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Planung der Maßnahmen im Wirtschaftswegebau 2025 und 2026 |
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| - Verwendung des Reinertrages und teilweiser Rücklagen - mit Beschluss |
| 6. | Anhörung der Jagdgenossen |
| 7. | Verschiedenes |
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor Beginn der Versammlung anzugeben. Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.
Hinweis:
Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Auen kann sich jeder Jagdgenosse durch
| 1. | den Ehegatten, |
| 2. | den Lebenspartner, |
| 3. | einen Verwandten in gerader Linie, |
| 4. | eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person, |
| 5. | ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder |
| 6. | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person |
aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.