In der Gemarkung Becherbach, Flur 0, Flurstücke 756/1, 756/2, 886/1, 886/2, 901/3, 901/4, 901/5, 901/6, 892/1, 892/2, 894/1, 894/2, 897/1, 897/2, 958/1, 925/2, 875/1, 875/2, 874/1, 874/2, 8973/1, 897/2, 799/3, 799/4, 868/1, 868/2, 871/1, 871/2, 872/1, 872/2, 859/1, 859/2, 769/1, 769/2, 744/1, 744/2, 774/1, 774/2, 779/1, 779/2, 760/1, 760/2, 751/1, 751/2, 768/7, 768/8 wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung (langgestreckte Anlage) an der „K 74“ durch den Fortführungsnachweis bL 00086705/2022 aktualisiert.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 07.03.2025 bis 22.04.2025 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Dienstort Birkenfeld, Schneewiesenstraße 24, 55765 Birkenfeld ausgelegt und kann während Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Wir bitten um eine Terminvereinbarung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06731/494-0 oder per Email zentral an „vermka-rhn@vermkv.rlp.de“.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter
https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Schneewiesenstraße 24 in 55765 Birkenfeld oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an: vermka-rhn@vermkv.rlp.de erhoben werden. |
[1]vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).