Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Ortsgemeinde Ippenschied gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Ippenschied am Montag, dem 23.03.2026, 19.30 Uhr, in das Bürgerhaus in Ippenschied eingeladen.
Tagesordnung:
| Jeder Jagdgenosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch: | |
| - | die Ehegattin, den Ehegatten, die Lebenspartnerin, den Lebenspartner, |
| - | Verwandte in gerader Linie, |
| - | eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person, |
| - | einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen, |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor Beginn der Versammlung anzugeben.