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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 10/2026
Bärweiler
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Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerplatz Wahl-Transporte“; - vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB

  • 1) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 2) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • 3) Geltungsbereich / Übersichtskarte

1) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Bärweiler hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerplatz Wahl-Transporte“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung:

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die wohngebietsverträgliche Erweiterung und Nutzung eines vorhandenen Lagerplatzes sowie die Errichtung und der Betrieb einer Halle zum Unterstellen und zur Wartung der betriebseigenen LKW-Fahrzeuge. Der Lagerplatz soll sowohl als Zwischenlager, als auch zum Materialverkauf an kleinere gewerbliche Kunden und Privatkunden genutzt werden.

Die Lagerflächen sollen in nördlicher Richtung erweitert werden. Hierbei wird

festgesetzt, dass lediglich die Lagerung von unbelasteten Erdmassen (Boden, Fels), sowie von Bau- und Wertstoffen (Schüttgüter), die als unbelastet zu klassifizieren sind (Kies, Schotter, Sand, etc.), zulässig ist. Durch die ausschließlich zulässige Lagerung unbelasteter Materialien wird den Belangen des Grundwasserschutzes im Zusammenhang mit der westlich angrenzenden Zone II eines Trinkwasserschutzgebiets entsprochen.

Zusätzlich soll im südlichen Bereich des Lagerplatzes eine Halle errichtet werden können, in der Lkw untergestellt und gewartet werden können. Geplant ist eine Fertighalle mit einer Grundfläche von ca. 200 m². Außerdem soll dort ein Waschplatz für LKW ein- gerichtet werden. Zur ordnungsgemäßen Fassung und Ableitung des Abwassers ist der Waschplatz wasserundurchlässig zu befestigen und mit einem Leichtflüssigkeitsabscheider zu versehen.

Der Beschluss des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

2) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Bärweiler hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Durchführung der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung:

Definiert in Punkt 1).

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planentwurf, Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Zeit von

Freitag, 06.03.2026 bis einschließlich Freitag, 10.04.2026

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

3) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Der Gesamtgeltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,44 ha.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand in der Talaue des Auerbachs. Verkehrsmäßig wird das Plangebiet über die Hauptstraße (L 375) und die hiervon in nördlicher Richtung abzweigende Gemeindestraße „Langensteinblick“ erschlossen.

Die 650 m² große externe Ausgleichsfläche wird als separater Geltungsbereich im vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt. Für den landespflegerischen Ausgleich werden Teile des Flurstücks 435 der Flur 7 in der Gemarkung Bärweiler beansprucht.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen